Die „Scharia“ ist das religiös begründete, auf Offenbarung zurückgeführte Recht des Islam. Von einer islamischen
Finanzierung wird gesprochen, wenn die Vorgaben der Scharia eingehalten werden. Dies betrifft einerseits das Zinsverbot („riba“) und andererseits das Spekulationsverbot („gharar“).
Finanzierung wird gesprochen, wenn die Vorgaben der Scharia eingehalten werden. Dies betrifft einerseits das Zinsverbot („riba“) und andererseits das Spekulationsverbot („gharar“).

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