Islamische Finanzierungstechniken
Murabaha
Die in Handelsfinanzierungen mehrheitlich verwendete Struktur wird als Murabahabezeichnet. Hierbei erwirbt der Finanzier (oder ein Treuhänder) die zu finanzierenden Güter vom Verkäufer und veräußert sie anschließend an seinen Kunden weiter. Der Kunde zahlt dafür den ursprünglichen Kaufpreis zuzüglich eines Finanzierungsaufschlages. Diese Zahlungen werden jedoch gestundet, so dass wirtschaftlich eine dem Kredit vergleichbare Wirkung erreicht wird. Da der Finanzier durch den Zwischenerwerb der Wirtschaftsgüter ein eigenes Risiko übernimmt, hat er auch nach der Scharia Anspruch auf einen angemessenen Ertrag. Es handelt sich um zwei hintereinander geschaltete Kaufverträge.
Der Ablauf einer Murabaha-Finanzierung beginnt mit der Anzeige des Kunden an den Finanzier, von diesem bestimmte Güter kaufen zu wollen. Sodann kauft der Finanzier Güter von Lieferanten bei sofortiger Fälligkeit des vereinbarten Kaufpreises als Zwischenerwerber und erwirbt auch das Eigentum hieran. Danach verkauft und überträgt der Finanzier die Güter bei gleichzeitiger Stundung des Endkaufpreises (eigener Einkaufspreis plus Gewinnmarge) an den Kunden weiter.
Die Murabaha-prägenden Merkmale sind der Eigentumserwerb durch den Finanzier (und damit das Risiko der Instandhaltung und Nichtabnahme) sowie die Stundung des Kaufpreises. Islamisches Recht verlangt diesen zumindest kurzzeitigen Eigentumserwerb beim Finanzier. Dieser soll ein wirtschaftliches Risiko übernehmen, so dass der Gewinn als vom Verkauf herrührend angesehen werden kann. Die Gewinnmarge bemisst sich danach, wie lange der Kaufpreis gestundet wird und orientiert sich in ihrer Höhe an konventionellen Referenzzinsätzen. Das Risiko der Nichtabnahme durch den Endkäufer kann dabei z.B. durch Vereinbarung eines Reugeldes oder einer Vertragsstrafe abgeschwächt werden.
Außerdem, Murabaha ähnelt einem Akkreditiv, während beim konventionellen Akkreditiv die Bank ein abstraktes Schuldversprechen für die Zahlung ihres Kunden übernimmt, besteht ihre Leistung beiMurabaha darin, dass sie durch den Kauf eine Vorfinanzierung bewirkt. Die Vergleichbarkeit tritt besonders hervor, wenn das Akkreditiv eine hinausgeschobene Zahlungspflicht vorsieht und somit Kreditfunktion beinhaltet.
Strukturelle Ähnlichkeiten bestehen bei Murabaha auch zu verbundenen Geschäften. Dort wird die Lieferung einer Ware an einen Verbraucher durch Gewährung eines Verbraucherdarlehens vorfinanziert. Darlehen und Kaufvertrag bilden wie die beiden hintereinander geschalteten Kaufverträge bei Murabahaeine wirtschaftliche Einheit.
Mudaraba
Eine Form der Kapitalanlage, die dem Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaften vergleichbar ist, stellt Mudaraba dar. Die Funktion der Kapitalanlagegesellschaft übernimmt bei diesen Transaktionen ein Treuhänder (Mudarib), der Vermögenswerte der Kunden (Rab al Maal) anlegt. Für seine Dienste erhält derMudarib regelmäßig einen festen Anteil am Ertrag aus den Investitionen. Den überschießenden Ertrag erhält der Kunde, der allerdings auch das Risiko eines Verlustes seines Investments trägt. Ausgestaltungen von Mudaraba reichen von einer stillen Gesellschaft bis hin zu Investmentfonds. Gewöhnlich wird Mudaraba als Innengesellschaft ausgestaltet.
Mudaraba eignet sich gut für Finanzierungen, die von mehreren Banken getragen werden. Mudarib ist in der Regel die Bank, die die Finanzierung arrangiert, während die anderen Banken die Position der Rab al Maal einnehmen. In der Mudaraba Vereinbarung werden dann die Bedingungen der Beteiligung, die Regelungen der vom Mudarib abzuschließenden Vertragsdokumente, der Finanzierungszweck und die Verpflichtungen der Parteien niedergelegt.
Musharaka
Musharaka dient der Finanzierung von Projekten und erfolgt, indem der Kunde Vermögensgegenstände und der Finanzier Geld in eine Partnerschaft einbringen. Musharaka ist so ausgestaltet, dass Gewinn und Verlust anteilig getragen werden. Die Aufteilung der Gewinne kann nach einer bestimmten Formel festgelegt werden; ein im Voraus festgelegter fixer Gewinn ist genauso unzulässig wie eine im Vorhinein getroffene Verlustverteilung. Die Verluste werden vielmehr anteilig jeweils in Höhe der Kapitalanteile getragen. Musharaka ist eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung mit Kontrollrechten, bei der die Haftung auf die Einlage beschränkt ist, und bei der normalerweise keine Geschäftsführungsbefugnis besteht.Musharaka lässt sich auch so ausgestalten, dass der Kunde in Raten den Anteil des Finanziers zurückzahlt.
Ijara
Ijara ähnelt dem Operating Leasing und gestattet dem Kunden die zeitlich befristete Nutzung eines Gegenstandes. Ijara findet bei zahlreichen grenzüberschreitenden Transaktionen zur Asset- Finanzierung, insbesondere bet der Finanzierung von Schiffen, Flugzeugen und technischer Ausrüstung wie Kraftwerkturbinen, Anwendung. Der Finanzier erwirbt das Wirtschaftsgut selbst und vermietet es an den Kunden. Als Entgelt erhält er hierfür Mietzahlungen. Die üblicherweise erforderliche Versicherung des Leasinggutes darf nach teilweise vertretener Ansicht (wegen des Prinzips der Gewinn- und Verlusttragung) nicht durch den Leasingnehmer erfolgen. Allerdings ist es aus Sicht der Schariaunproblematisch, wenn die Versicherungsprämien über die Mietzahlungen vom Leasingnehmer mit abgegolten werden.
Eine Abwandlung hiervon ist Ijara wa Iqtina. Dabei handelt es sich um eine dem Finanzierungsleasing vergleichbare Struktur, bei dem der Leasingnehmer das Leasinggut am Ende der Laufzeit (Bay'al-Wafa) erwerben kann. Der Leasingnehmer leistet während der Laufzeit Zahlungen in ein Investmentdepot, aus dem am Ende der Laufzeit der Erwerb des Leasinggutes finanziert wird. Die während der Laufzeit generierten Erträge dieses Investmentdepots stehen unmittelbar dem Leasingnehmer zu. Ijara wa Iqtinadient wie Murabaha der Finanzierung von Gütern. Gegenüber Murabaha, bei dem nur eine feste Zahlungsverpflichtung vereinbart werden kann, hat Ijara wa Iqtina den Vorteil, dass die Zahlung des Kunden in (variabel) anpassungsfähigen Raten erfolgen kann.
Nach islamischem Verständnis bezeichnet Ijara den Verkauf von Nießbrauch. Durch die Ratenkomponente kann ein einer variablen Verzinsung ähnliches Ergebnis erzielt werden. Zur Scharia-konformen Ausgestaltung muss die Gewährleistung und Instandhaltungspflicht beim Finanzier liegen (ggf. kann aber eine Scharia-konforme Takaful-Versicherung zur Absicherung des Totalverlustrisikos des Gegenstandes durch den Finanzier abgeschlossen werden).
Istisna
Istisna ist dient der Finanzierung nicht fertiger Gegenstände (insbesondere bei der Projektfinanzierung). Auch als Instrument der Exportfinanzierung (insbesondere im Anlagenbau) wird es regelmäßig eingesetzt.
Eine Istisna-Finanzierung läuft üblicherweise in folgenden Schritten ab: Nach der Finanzierungsanfrage des Kunden beim Finanzier beauftragt der Finanzier den Unternehmer mit der Herstellung des Werkes. Der Finanzier übernimmt sodann die Finanzierung des Werkes (d.h. die Anzahlung und Abschlagszahlungen) und nimmt es nach Fertigstellung ab; dann veräußert er das Werk an den Kunden weiter, der daraufhin an den Finanzier einen Betrag bezahlt. Die Höhe des Werklohns richtet sich nach den vom Finanzier auf das Werk geleisteten Zahlungen zzgl. eines Gewinnaufschlages.
Der Finanzier trägt als Generalunternehmer die wirtschaftlichen Risiken, nämlich das dem Eigentum anhaftende Risiko (wie es in der Parömie casum sentit dominus seinen Ausdruck gefunden hat); das Risiko späterer Kostenerhöhungen, nachdem der Kaufpreis im Voraus
Tawarruq
Eine Variante des Murabaha ist der Tawarruq. Die Struktur der beiden Finanzierungstypen ist identisch. Allerdings verkauft der Kunde in einem weiteren zusätzlichen Schritt dann seinerseits den Vermögenswert an einen Dritten. Damit hat der Kunde (anders als bei Murabaha, bei dem der Kunde am Ende den Vermögenswert erhält) im Ergebnis Geld ohne Zweckbindung für eine bestimmte Zeit erhalten, die er für weitere Investitionen nutzen kann. Der Kunde hat nämlich einen sofort fälligen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Dritten, und seine Kaufpreisverpflichtung gegenüber dem Finanzier ist ihm gestundet. Damit steht der Tawarruq dem konventionellen Darlehen wirtschaftlich am nächsten.
Murabaha dient vornehmlich der Finanzierung von Gütern, kann aber auch zur Finanzierung von Großprojekten verwendet werden. Ähnlich einem Konsortialkredit kann der Finanzier Murabahaabschließen und das hierbei eingegangene Risiko durch einen separat abgeschlossenen Mudaraba, eineScharia-konforme Art Innengesellschaft, auf mehrere Banken aufteilen.
Die in Handelsfinanzierungen mehrheitlich verwendete Struktur wird als Murabahabezeichnet. Hierbei erwirbt der Finanzier (oder ein Treuhänder) die zu finanzierenden Güter vom Verkäufer und veräußert sie anschließend an seinen Kunden weiter. Der Kunde zahlt dafür den ursprünglichen Kaufpreis zuzüglich eines Finanzierungsaufschlages. Diese Zahlungen werden jedoch gestundet, so dass wirtschaftlich eine dem Kredit vergleichbare Wirkung erreicht wird. Da der Finanzier durch den Zwischenerwerb der Wirtschaftsgüter ein eigenes Risiko übernimmt, hat er auch nach der Scharia Anspruch auf einen angemessenen Ertrag. Es handelt sich um zwei hintereinander geschaltete Kaufverträge.
Der Ablauf einer Murabaha-Finanzierung beginnt mit der Anzeige des Kunden an den Finanzier, von diesem bestimmte Güter kaufen zu wollen. Sodann kauft der Finanzier Güter von Lieferanten bei sofortiger Fälligkeit des vereinbarten Kaufpreises als Zwischenerwerber und erwirbt auch das Eigentum hieran. Danach verkauft und überträgt der Finanzier die Güter bei gleichzeitiger Stundung des Endkaufpreises (eigener Einkaufspreis plus Gewinnmarge) an den Kunden weiter.
Die Murabaha-prägenden Merkmale sind der Eigentumserwerb durch den Finanzier (und damit das Risiko der Instandhaltung und Nichtabnahme) sowie die Stundung des Kaufpreises. Islamisches Recht verlangt diesen zumindest kurzzeitigen Eigentumserwerb beim Finanzier. Dieser soll ein wirtschaftliches Risiko übernehmen, so dass der Gewinn als vom Verkauf herrührend angesehen werden kann. Die Gewinnmarge bemisst sich danach, wie lange der Kaufpreis gestundet wird und orientiert sich in ihrer Höhe an konventionellen Referenzzinsätzen. Das Risiko der Nichtabnahme durch den Endkäufer kann dabei z.B. durch Vereinbarung eines Reugeldes oder einer Vertragsstrafe abgeschwächt werden.
Außerdem, Murabaha ähnelt einem Akkreditiv, während beim konventionellen Akkreditiv die Bank ein abstraktes Schuldversprechen für die Zahlung ihres Kunden übernimmt, besteht ihre Leistung beiMurabaha darin, dass sie durch den Kauf eine Vorfinanzierung bewirkt. Die Vergleichbarkeit tritt besonders hervor, wenn das Akkreditiv eine hinausgeschobene Zahlungspflicht vorsieht und somit Kreditfunktion beinhaltet.
Strukturelle Ähnlichkeiten bestehen bei Murabaha auch zu verbundenen Geschäften. Dort wird die Lieferung einer Ware an einen Verbraucher durch Gewährung eines Verbraucherdarlehens vorfinanziert. Darlehen und Kaufvertrag bilden wie die beiden hintereinander geschalteten Kaufverträge bei Murabahaeine wirtschaftliche Einheit.
Mudaraba
Eine Form der Kapitalanlage, die dem Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaften vergleichbar ist, stellt Mudaraba dar. Die Funktion der Kapitalanlagegesellschaft übernimmt bei diesen Transaktionen ein Treuhänder (Mudarib), der Vermögenswerte der Kunden (Rab al Maal) anlegt. Für seine Dienste erhält derMudarib regelmäßig einen festen Anteil am Ertrag aus den Investitionen. Den überschießenden Ertrag erhält der Kunde, der allerdings auch das Risiko eines Verlustes seines Investments trägt. Ausgestaltungen von Mudaraba reichen von einer stillen Gesellschaft bis hin zu Investmentfonds. Gewöhnlich wird Mudaraba als Innengesellschaft ausgestaltet.
Mudaraba eignet sich gut für Finanzierungen, die von mehreren Banken getragen werden. Mudarib ist in der Regel die Bank, die die Finanzierung arrangiert, während die anderen Banken die Position der Rab al Maal einnehmen. In der Mudaraba Vereinbarung werden dann die Bedingungen der Beteiligung, die Regelungen der vom Mudarib abzuschließenden Vertragsdokumente, der Finanzierungszweck und die Verpflichtungen der Parteien niedergelegt.
Musharaka
Musharaka dient der Finanzierung von Projekten und erfolgt, indem der Kunde Vermögensgegenstände und der Finanzier Geld in eine Partnerschaft einbringen. Musharaka ist so ausgestaltet, dass Gewinn und Verlust anteilig getragen werden. Die Aufteilung der Gewinne kann nach einer bestimmten Formel festgelegt werden; ein im Voraus festgelegter fixer Gewinn ist genauso unzulässig wie eine im Vorhinein getroffene Verlustverteilung. Die Verluste werden vielmehr anteilig jeweils in Höhe der Kapitalanteile getragen. Musharaka ist eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung mit Kontrollrechten, bei der die Haftung auf die Einlage beschränkt ist, und bei der normalerweise keine Geschäftsführungsbefugnis besteht.Musharaka lässt sich auch so ausgestalten, dass der Kunde in Raten den Anteil des Finanziers zurückzahlt.
Ijara
Ijara ähnelt dem Operating Leasing und gestattet dem Kunden die zeitlich befristete Nutzung eines Gegenstandes. Ijara findet bei zahlreichen grenzüberschreitenden Transaktionen zur Asset- Finanzierung, insbesondere bet der Finanzierung von Schiffen, Flugzeugen und technischer Ausrüstung wie Kraftwerkturbinen, Anwendung. Der Finanzier erwirbt das Wirtschaftsgut selbst und vermietet es an den Kunden. Als Entgelt erhält er hierfür Mietzahlungen. Die üblicherweise erforderliche Versicherung des Leasinggutes darf nach teilweise vertretener Ansicht (wegen des Prinzips der Gewinn- und Verlusttragung) nicht durch den Leasingnehmer erfolgen. Allerdings ist es aus Sicht der Schariaunproblematisch, wenn die Versicherungsprämien über die Mietzahlungen vom Leasingnehmer mit abgegolten werden.
Eine Abwandlung hiervon ist Ijara wa Iqtina. Dabei handelt es sich um eine dem Finanzierungsleasing vergleichbare Struktur, bei dem der Leasingnehmer das Leasinggut am Ende der Laufzeit (Bay'al-Wafa) erwerben kann. Der Leasingnehmer leistet während der Laufzeit Zahlungen in ein Investmentdepot, aus dem am Ende der Laufzeit der Erwerb des Leasinggutes finanziert wird. Die während der Laufzeit generierten Erträge dieses Investmentdepots stehen unmittelbar dem Leasingnehmer zu. Ijara wa Iqtinadient wie Murabaha der Finanzierung von Gütern. Gegenüber Murabaha, bei dem nur eine feste Zahlungsverpflichtung vereinbart werden kann, hat Ijara wa Iqtina den Vorteil, dass die Zahlung des Kunden in (variabel) anpassungsfähigen Raten erfolgen kann.
Nach islamischem Verständnis bezeichnet Ijara den Verkauf von Nießbrauch. Durch die Ratenkomponente kann ein einer variablen Verzinsung ähnliches Ergebnis erzielt werden. Zur Scharia-konformen Ausgestaltung muss die Gewährleistung und Instandhaltungspflicht beim Finanzier liegen (ggf. kann aber eine Scharia-konforme Takaful-Versicherung zur Absicherung des Totalverlustrisikos des Gegenstandes durch den Finanzier abgeschlossen werden).
Istisna
Istisna ist dient der Finanzierung nicht fertiger Gegenstände (insbesondere bei der Projektfinanzierung). Auch als Instrument der Exportfinanzierung (insbesondere im Anlagenbau) wird es regelmäßig eingesetzt.
Eine Istisna-Finanzierung läuft üblicherweise in folgenden Schritten ab: Nach der Finanzierungsanfrage des Kunden beim Finanzier beauftragt der Finanzier den Unternehmer mit der Herstellung des Werkes. Der Finanzier übernimmt sodann die Finanzierung des Werkes (d.h. die Anzahlung und Abschlagszahlungen) und nimmt es nach Fertigstellung ab; dann veräußert er das Werk an den Kunden weiter, der daraufhin an den Finanzier einen Betrag bezahlt. Die Höhe des Werklohns richtet sich nach den vom Finanzier auf das Werk geleisteten Zahlungen zzgl. eines Gewinnaufschlages.
Der Finanzier trägt als Generalunternehmer die wirtschaftlichen Risiken, nämlich das dem Eigentum anhaftende Risiko (wie es in der Parömie casum sentit dominus seinen Ausdruck gefunden hat); das Risiko späterer Kostenerhöhungen, nachdem der Kaufpreis im Voraus
Tawarruq
Eine Variante des Murabaha ist der Tawarruq. Die Struktur der beiden Finanzierungstypen ist identisch. Allerdings verkauft der Kunde in einem weiteren zusätzlichen Schritt dann seinerseits den Vermögenswert an einen Dritten. Damit hat der Kunde (anders als bei Murabaha, bei dem der Kunde am Ende den Vermögenswert erhält) im Ergebnis Geld ohne Zweckbindung für eine bestimmte Zeit erhalten, die er für weitere Investitionen nutzen kann. Der Kunde hat nämlich einen sofort fälligen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Dritten, und seine Kaufpreisverpflichtung gegenüber dem Finanzier ist ihm gestundet. Damit steht der Tawarruq dem konventionellen Darlehen wirtschaftlich am nächsten.
Murabaha dient vornehmlich der Finanzierung von Gütern, kann aber auch zur Finanzierung von Großprojekten verwendet werden. Ähnlich einem Konsortialkredit kann der Finanzier Murabahaabschließen und das hierbei eingegangene Risiko durch einen separat abgeschlossenen Mudaraba, eineScharia-konforme Art Innengesellschaft, auf mehrere Banken aufteilen.