Sharia'h Board
Jede Islamische Finanzinstitution, egal ob Bank, Versicherung oder Investment-Gesellschaft, benötigt ein so genanntes Shari’ah Board. Bei einem Shari’ah Board handelt es sich um eine Art religiösen Aufsichtsrat. Es ist zuständig für die Überwachung der Shari’ah-Konformität sämtlicher Produkte und Prozesse, die von einem Islamischen Finanzdienstleister angeboten werden. Das Shari’ah Board ist damit im Wesentlichen ein verbraucherfreundliches Gremium. Es stellt sicher, dass der Kunde auch wirklich das erhält, was ihm von seinem Islamischen Finanzdienstleister versprochen wird – nämlich keine verkappten konventionellen Produkte, sondern solche, die den Regeln des Islam entsprechen.
Für diese Aufgabe bedarf es einer langjährigen, sehr aufwendigen Ausbildung zum so genannten Shari’ah Scholar, also zu einer Art besonderem Islamischen Rechtsgelehrten. Diese langjährige religiöse und rechtliche Ausbildung, verbunden mit den notwendigen wirtschaftlichen und finanziellen Kenntnissen, haben bislang nur wenige Gelehrte weltweit hinter sich gebracht. Mit ihrer umfangreichen Expertise und ihrem Wissen bürgen sie mit ihrem guten Namen für die Einhaltung der Regeln des Islam, wenn sie einem Finanzdienstleister die Shari’ah-Konformität attestieren.
Allerdings stehen auch die Shari’ah-Gelehrten vor einer großen Herausforderung, denn es gibt bislang keine weltweit einheitlichen Standards, welche Produkte und Prozesse genau Schari’ah-konform sind und welche nicht. In unterschiedlichen Regionen sind deshalb unterschiedliche Produkte zugelassen – oder auch nicht. Welche Produkte und Dienstleistungen zugelassen werden, hängt bislang im Wesentlichen von den einzelnen Shari’ah-Gelehrten und Ihrer Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Rechtsschule an. Ein einer Vereinheitlichung der Shari’ah-Standards wird inzwischen allerdings schon intensiv gearbeitet.
islam-investor
Für diese Aufgabe bedarf es einer langjährigen, sehr aufwendigen Ausbildung zum so genannten Shari’ah Scholar, also zu einer Art besonderem Islamischen Rechtsgelehrten. Diese langjährige religiöse und rechtliche Ausbildung, verbunden mit den notwendigen wirtschaftlichen und finanziellen Kenntnissen, haben bislang nur wenige Gelehrte weltweit hinter sich gebracht. Mit ihrer umfangreichen Expertise und ihrem Wissen bürgen sie mit ihrem guten Namen für die Einhaltung der Regeln des Islam, wenn sie einem Finanzdienstleister die Shari’ah-Konformität attestieren.
Allerdings stehen auch die Shari’ah-Gelehrten vor einer großen Herausforderung, denn es gibt bislang keine weltweit einheitlichen Standards, welche Produkte und Prozesse genau Schari’ah-konform sind und welche nicht. In unterschiedlichen Regionen sind deshalb unterschiedliche Produkte zugelassen – oder auch nicht. Welche Produkte und Dienstleistungen zugelassen werden, hängt bislang im Wesentlichen von den einzelnen Shari’ah-Gelehrten und Ihrer Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Rechtsschule an. Ein einer Vereinheitlichung der Shari’ah-Standards wird inzwischen allerdings schon intensiv gearbeitet.
islam-investor