Sukuk
Diese islamischen Finanzprodukte funktionieren wie eine Anleihe. Der Anleger investiert einen bestimmten Betrag – etwa in eine Immobilie. Der Emittent des Sukuks verpflichtet sich, die Immobilie am Ende der Laufzeit zu übernehmen, sodass der Anleger seinen Einsatz zurückbekommt; bis dahin hat er Mieteinnahmen. Sind die Mieten und die Rückzahlung aber garantiert, verstößt das gegen islamisches Recht.
Sukuk basieren demnach auf Scharia-konformen Grundgeschäften, wie sie etwa oben unter V. vorgestellt wurden. Die Sukuk verkörpern Miteigentum (oder ein entsprechendes Nießbrauchsrecht) an den zu Grunde liegenden Vermögenswerten, die der Emittent treuhänderisch für die Sukuk-Inhaber erwirbt und hält. Die Investoren werden auf diese Weise an den Vermögenswerten aus dem - den Investitionsertrag generierenden - Grundgeschäft beteiligt. Durch die Emission der Sukuk refinanziert der Emittent seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Grundgeschäft.
Die Ertragsströme aus dem Grundgeschäft generieren ein der konventionellen Anleiheverzinsung ähnliches Ergebnis. Dazu gehört auch, dass die Vergütung der Sukuk-Inhaber variabel oder fest ausgestaltet sein kann. Variable Ausgestaltungen orientieren sich regelmäßig an Referenzzinsätzen wie LIBOR oder EURIBOR. Die Koppelung bewirkt die ökonomisch gewünschte Vergleichbarkeit mit konventionellen Anleihen. Sie wird allgemein als Scharia-konform erachtet, da nur die Bestimmung der Höhe des Ertrages, nicht aber deren Ursprung mit Zins zusammenhängt. Die für Sukuk generierten Erträge dürfen allerdings nicht aus Zinsen resultieren, um nicht gegen riba zu verstoßen.
Sukuk können asset-based oder asset-backed ausgestaltet sein. Bei einer asset-backed Struktur, die insofern einer Verbriefung ähnelt, bestimmen die Zahlungen aus dem Grundgeschäft die Zahlungen unter den Wertpapieren. Bei einer asset-based Ausgestaltung, wie diese mehrheitlich bei der Emission von Sukuk verwendet wird, hat der Marktwert der zu Grunde liegenden Vermögenswerte keinen Einfluss auf die Rückzahlung an die Sukuk-Inhaber bei Endfälligkeit. Bleiben Zahlungen aus, kann der Sukuk-Inhaber bei asset-based-Strukturen nicht selbst auf die Vermögensgegenstände aus dem Grundgeschäft zugreifen. Der Emittent verspricht dem Sukuk-Inhaber nämlich in diesem Fall lediglich den Rückkauf der Sukuk und stellt damit sicher, dass der Investor auch bei Wertminderung der Vermögensgegenstände den Nennbetrag der Sukuk erhält. Wie bei konventionellen Anleihen ist bei der Rückzahlung die Bonität des Emittenten entscheidend. Der Rückzahlungsbetrag ist dabei von Anfang an festgelegt. Dies hat Einfluss auf das Ausfallrisiko und das Rating der Sukuk.
In einigen Fällen wurden sogar Sukuk für neu errichtete Unternehmen (Start-up) begeben, die selbst noch nicht über Sachwerte verfügen. Emissionen von Wandel- und Umtauschanleihen ähnelnden Sukuk sind ebenfalls Entwicklungen jüngeren Datums.
Arten von Sukuk
Sukuk al-murabaha
Murabaha ist ein Kauf- und Rückkaufvertrag, bei dem ein Kunde einen Sachgegenstand von der islamischen Bank erwerben möchte. Zu Beginn des Kaufs wird zwischen der Bank und dem Kunden ein Rückkaufpreis festgelegt. Wertsteigerungs- und Risikozuschlag sind in diesem Preis enthalten.
Sukuk al-ijarah
Ijara ist ein Leihvertrag oder Leihkaufvertrag. Die Bank ist der Eigentümer eines Vermögensgegenstandes und trägt damit alle Risiken, die mit dem Eigentum zusammenhängen. Die Bank verleiht den Vermögensgegenstand zum Gebrauch und zur Nutzung zu einem bestimmten Pachtsatz und für eine bestimmte Zeit an den Kunden. Bei einem Leihkaufvertrag besteht der Unterschied darin, dass der Kunde die laufenden Pachtzahlungen als Abzahlung des Vermögensgegenstandes nach vorher festgelegtem Wert und festgelegter Nutzungsdauer verrechnen kann.
Sukuk al-musharaka
Musharaka ist ein Gewinn- und Verlustvertrag. Nach den geleisteten Kapitaleinlagen erwerben die islamische Bank und der Kunde gemeinsam das Eigentum. Ein Projekt wird demnach gemeinsam finanziert.
Sukuk al-mudaraba
Mudaraba ist eine Art der Gewinnverteilung. Eine Partei bringt für das Eigentum das Kapital auf, die andere übernimmt die Arbeit und die Geschäftsführung. Kapitalgeber ist wieder die Bank.
Sukuk basieren demnach auf Scharia-konformen Grundgeschäften, wie sie etwa oben unter V. vorgestellt wurden. Die Sukuk verkörpern Miteigentum (oder ein entsprechendes Nießbrauchsrecht) an den zu Grunde liegenden Vermögenswerten, die der Emittent treuhänderisch für die Sukuk-Inhaber erwirbt und hält. Die Investoren werden auf diese Weise an den Vermögenswerten aus dem - den Investitionsertrag generierenden - Grundgeschäft beteiligt. Durch die Emission der Sukuk refinanziert der Emittent seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Grundgeschäft.
Die Ertragsströme aus dem Grundgeschäft generieren ein der konventionellen Anleiheverzinsung ähnliches Ergebnis. Dazu gehört auch, dass die Vergütung der Sukuk-Inhaber variabel oder fest ausgestaltet sein kann. Variable Ausgestaltungen orientieren sich regelmäßig an Referenzzinsätzen wie LIBOR oder EURIBOR. Die Koppelung bewirkt die ökonomisch gewünschte Vergleichbarkeit mit konventionellen Anleihen. Sie wird allgemein als Scharia-konform erachtet, da nur die Bestimmung der Höhe des Ertrages, nicht aber deren Ursprung mit Zins zusammenhängt. Die für Sukuk generierten Erträge dürfen allerdings nicht aus Zinsen resultieren, um nicht gegen riba zu verstoßen.
Sukuk können asset-based oder asset-backed ausgestaltet sein. Bei einer asset-backed Struktur, die insofern einer Verbriefung ähnelt, bestimmen die Zahlungen aus dem Grundgeschäft die Zahlungen unter den Wertpapieren. Bei einer asset-based Ausgestaltung, wie diese mehrheitlich bei der Emission von Sukuk verwendet wird, hat der Marktwert der zu Grunde liegenden Vermögenswerte keinen Einfluss auf die Rückzahlung an die Sukuk-Inhaber bei Endfälligkeit. Bleiben Zahlungen aus, kann der Sukuk-Inhaber bei asset-based-Strukturen nicht selbst auf die Vermögensgegenstände aus dem Grundgeschäft zugreifen. Der Emittent verspricht dem Sukuk-Inhaber nämlich in diesem Fall lediglich den Rückkauf der Sukuk und stellt damit sicher, dass der Investor auch bei Wertminderung der Vermögensgegenstände den Nennbetrag der Sukuk erhält. Wie bei konventionellen Anleihen ist bei der Rückzahlung die Bonität des Emittenten entscheidend. Der Rückzahlungsbetrag ist dabei von Anfang an festgelegt. Dies hat Einfluss auf das Ausfallrisiko und das Rating der Sukuk.
In einigen Fällen wurden sogar Sukuk für neu errichtete Unternehmen (Start-up) begeben, die selbst noch nicht über Sachwerte verfügen. Emissionen von Wandel- und Umtauschanleihen ähnelnden Sukuk sind ebenfalls Entwicklungen jüngeren Datums.
Arten von Sukuk
Sukuk al-murabaha
Murabaha ist ein Kauf- und Rückkaufvertrag, bei dem ein Kunde einen Sachgegenstand von der islamischen Bank erwerben möchte. Zu Beginn des Kaufs wird zwischen der Bank und dem Kunden ein Rückkaufpreis festgelegt. Wertsteigerungs- und Risikozuschlag sind in diesem Preis enthalten.
Sukuk al-ijarah
Ijara ist ein Leihvertrag oder Leihkaufvertrag. Die Bank ist der Eigentümer eines Vermögensgegenstandes und trägt damit alle Risiken, die mit dem Eigentum zusammenhängen. Die Bank verleiht den Vermögensgegenstand zum Gebrauch und zur Nutzung zu einem bestimmten Pachtsatz und für eine bestimmte Zeit an den Kunden. Bei einem Leihkaufvertrag besteht der Unterschied darin, dass der Kunde die laufenden Pachtzahlungen als Abzahlung des Vermögensgegenstandes nach vorher festgelegtem Wert und festgelegter Nutzungsdauer verrechnen kann.
Sukuk al-musharaka
Musharaka ist ein Gewinn- und Verlustvertrag. Nach den geleisteten Kapitaleinlagen erwerben die islamische Bank und der Kunde gemeinsam das Eigentum. Ein Projekt wird demnach gemeinsam finanziert.
Sukuk al-mudaraba
Mudaraba ist eine Art der Gewinnverteilung. Eine Partei bringt für das Eigentum das Kapital auf, die andere übernimmt die Arbeit und die Geschäftsführung. Kapitalgeber ist wieder die Bank.