Islamisches Bankwesen
Islamische Banken beschaffen sich ihre Finanzmittel im Einlagengeschäft hauptsächlich durch Giro - und Festgeldkonten. Daneben existieren auch Einlageformen, die Sparkonten ähneln.
Girokonten
Wie beim konventionellen Girokonto können die Anleger ihre auf islamischen Girokonten angelegten Gelder nach Belieben abheben. Die Anleger erzielen dabei weder direkt noch indirekt Gewinne. Sofern die Gelder dann von der islamischen Bank investiert werden, erfolgt dies auf eigenes Risiko der Bank, und die damit erzielten Gewinne stehen der Bank zu. Im Gegenzug müssen die Banken für die von den Anlegern eingezahlten Beträge eine hundertprozentige Liquidität vorhalten. Manche islamische Banken erheben für die Verwaltung der Girokonten Gebühren. Kontoüberziehungen gegen Entgelt sind grundsätzlich nicht zulässig. Für dennoch entstehende Sollsalden wird dem Kunden eine - meist pauschale - Strafgebühr berechnet. Kommt dieser nicht seiner Pflicht zum sofortigen Saldenausgleich nach, ist die Bank berechtigt, das Konto zu kündigen. Vereinzelt gestatten islamische Banken Überziehungskredite auf Murabaha-Basis (siehe unten).
Festgeldkonten
Auch bei islamischen Festgeldkonten können Anleger Geld entweder nur nach vorheriger Benachrichtigung der Bank abheben, oder sie unterliegen anderweitigen Verfügungsbeschränkungen. Die Anlage dieser Gelder erfolgt normalerweise für einen festgelegten Zeitraum und in Unternehmen, die von der islamischen Bank nach ihrem Ermessen ausgewählt werden. Die Bank handelt dabei als Treuhänder der Anleger, was auch zur Folge hat, dass die Gelder nicht bei der Bank bilanziert werden. Erzielte Gewinne und Verluste tragen die Anleger bis hin zum Ausfallrisiko. Die Islamische Bank erhält lediglich eine Gebühr aus den erzielten Gewinnen.
Sparkonten
Islamische Sparkonten erzielen keine vorher festgelegten Zinsen, aber sie berechtigen den Anleger zu einer Gewinnbeteiligung am Ende des Finanzjahres. Deren Höhe hängt von den Gewinnen ab, die die islamische Bank aus diesen Spareinlagen während des Finanzjahres erzielt hat. Die Anzahl der Abhebungen ist meistens eingeschränkt, oder es besteht das Erfordernis einer vorherigen Benachrichtigung der Bank.
Girokonten
Wie beim konventionellen Girokonto können die Anleger ihre auf islamischen Girokonten angelegten Gelder nach Belieben abheben. Die Anleger erzielen dabei weder direkt noch indirekt Gewinne. Sofern die Gelder dann von der islamischen Bank investiert werden, erfolgt dies auf eigenes Risiko der Bank, und die damit erzielten Gewinne stehen der Bank zu. Im Gegenzug müssen die Banken für die von den Anlegern eingezahlten Beträge eine hundertprozentige Liquidität vorhalten. Manche islamische Banken erheben für die Verwaltung der Girokonten Gebühren. Kontoüberziehungen gegen Entgelt sind grundsätzlich nicht zulässig. Für dennoch entstehende Sollsalden wird dem Kunden eine - meist pauschale - Strafgebühr berechnet. Kommt dieser nicht seiner Pflicht zum sofortigen Saldenausgleich nach, ist die Bank berechtigt, das Konto zu kündigen. Vereinzelt gestatten islamische Banken Überziehungskredite auf Murabaha-Basis (siehe unten).
Festgeldkonten
Auch bei islamischen Festgeldkonten können Anleger Geld entweder nur nach vorheriger Benachrichtigung der Bank abheben, oder sie unterliegen anderweitigen Verfügungsbeschränkungen. Die Anlage dieser Gelder erfolgt normalerweise für einen festgelegten Zeitraum und in Unternehmen, die von der islamischen Bank nach ihrem Ermessen ausgewählt werden. Die Bank handelt dabei als Treuhänder der Anleger, was auch zur Folge hat, dass die Gelder nicht bei der Bank bilanziert werden. Erzielte Gewinne und Verluste tragen die Anleger bis hin zum Ausfallrisiko. Die Islamische Bank erhält lediglich eine Gebühr aus den erzielten Gewinnen.
Sparkonten
Islamische Sparkonten erzielen keine vorher festgelegten Zinsen, aber sie berechtigen den Anleger zu einer Gewinnbeteiligung am Ende des Finanzjahres. Deren Höhe hängt von den Gewinnen ab, die die islamische Bank aus diesen Spareinlagen während des Finanzjahres erzielt hat. Die Anzahl der Abhebungen ist meistens eingeschränkt, oder es besteht das Erfordernis einer vorherigen Benachrichtigung der Bank.